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Sportgericht gibt FRISCH AUF!-Einspruch Recht

Die 1. Kammer des Bundessportgerichts im Deutschen Handballbund hat in seinem Urteil vom 26.03.24 dem FRISCH AUF!-Einspruch gegen die Wertung des Jugendbundesliga-Spiels FRISCH AUF! Göppingen gegen HC Empor Rostock Recht gegeben. Die Wertung des Spiels, das am 24.02.24 zunächst mit einer 27:28-Heimniederlage der Grün-Weißen endete, wird damit aufgehoben. Das Spiel ist zu wiederholen.

FRISCH AUF! hatte seinen Einspruch damit begründet, dass gegen Ende der ersten Halbzeit durch das Kampfgericht ein Treffer für Rostock gewertet wurde, der in Wirklichkeit nicht gefallen und auch von den Schiedsrichtern nicht gegeben wurde. In der entsprechenden Spielsituation parierte der FRISCH AUF!-Torwart beim Stand von 11:13 einen freien Wurf eines Rostocker Spielers, leitete eine Tempogegenstoß von FRISCH AUF! ein und dieser wurde mit einem Treffer für Göppingen abgeschlossen. Im Spielbericht und auch auf der Anzeigetafel stand es nach diesen beiden Szenen 12:14 anstatt korrekterweise 12:13. Dieser Zählfehler blieb über das gesamte Spiel bestehen, ging also in die Wertung ein und wurde vom Sportgericht, wie im FRISCH AUF!-Einspruch vorgetragen, auch als spielentscheidend gewertet, weil das Spiel zu Unrecht mit einem Ein-Tore-Sieg für Rostock zu Ende ging. Der Zählfehler stellt demnach einen Formfehler dar und wird nicht als Tatsachenentscheidung angesehen.

In der Jugendbundesliga Meisterrunde ist aktuell noch ein Spieltag zu spielen. Dabei geht es sowohl um die Qualifikation für die nächste Saison in der Jugendbundesliga (5. Platz führt in die neu eingeführte 1. Liga) als auch um die Teilnahme an den Playoff-Spielen um die Deutsche A-Jugend-Meisterschaft (4. Platz). Das betroffene Spiel muss jetzt kurzfristig neu angesetzt werden. Dem DHB bleibt allerdings ein Revisionsrecht.